Auf Grundlage der aktuellen Coronaschutzverordnung hat der FLVW folgende Maßnahmen beschlossen:
Die gute Nachricht vorweg – für den Amateurfußball wurde der einstimmige Beschluss gefasst, die Saison wie geplant fortzusetzen; dies gilt auch für die Altersklassen G- bis einschließlich C-Jugend.
Der Pflichtspielbetrieb der B- und A-Junioren sowie B-Juniorinnen wird jedoch bis zum 31.12.2021 ausgesetzt (Ausnahme Westfalenpokal). Der Trainings- und ggf. Freundschaftsspielbetrieb kann unter Wahrung der 2G-Regel fortgesetzt werden. (Im beiderseitigen Einvernehmen können auch geplante Pflichtspiele zur Austragung kommen. Das Einverständnis der beteiligten Vereine ist der Staffelleitung (und dem SR-Ansetzer) spätestens zwei Tage vor dem Spiel über das DFBnet-Postfach mitzuteilen.)
2G FÜR ALLE
2G gilt für die Teilnehmenden und das Publikum beim Training und Wettkampf, sowie bei der außersportlichen Jugendarbeit. Hier fallen Schiedsrichterinnen und Schiedsrichter genauso wie Fußballerinnen und Fußballer unter die 2G-Regel. Ferner gilt 2G in Vereinsgaststätten. Für das Hallentraining ist nach den neuen NRW-Sporthallenvorgaben zu beachten: Das Betreten der Halle ist nur nach Nachweis von 2G plus – der Beleg ist den Übungsleitern vorzulegen – erlaubt.
Ausgenommen von der 2G-Regelung sind
– Kinder-und Jugendliche bis einschließlich 15 Jahre sowie
– Personen, die ein ärztliches Attest vorlegen, aus dem hervorgeht, dass sie aktuell oder in den vergangenen sechs Wochen nicht gegen COVID-19 geimpft werden konnten, sofern diese über einen aktuellen Test verfügen.
Darüber hinaus hat der Landessportbund NRW (LSB) folgende Ausnahmen der 2G-Regel definiert:
– Trainer/-innen, die nicht immunisiert sind, können ihrer Tätigkeit dennoch nachkommen, wenn sie einen negativen Antigen-Schnelltest (nicht älter als 24 Stunden) vorlegen und eine medizinische Maske tragen.
– im offiziellen Spielbetrieb ermöglicht neben 2G ein PCR-Test (nicht älter als 48 Stunden) Spieler/-innen sowie Schiedsrichter/-innen ab 16 Jahren die Teilnahme.
Grundsätzlich ist vor jeder Übungs- und Spielstunde gemäß 2G der Impfstatus durch die Übungsleiter bzw. Übungsleiterinnen zu prüfen und zu dokumentieren. Sollte bereits der Impfstatus in einer Liste zusammengestellt worden sein, ist nur noch eine Teilnahme der Aktiven zur Rückverfolgung zu vermerken. Bei Genesenen ist das Ablaufdatum mit zu berücksichtigen.
!! ALLE ANDEREN DÜRFEN NACH HEUTIGEM BESCHLUSSSTAND DER NRW-LANDESREGIERUNG AM SPORT SOLANGE NICHT TEILNEHMEN, BIS EIN 2G-NACHWEIS VORGELEGT WERDEN KANN !!
Nach wie vor gilt unser Hygienekonzept. Jeder Teilnehmer handelt in eigener Verantwortung und muss persönlich dazu beitragen, dass die Vorgaben eingehalten werden!
Dieses Angebot ist vom aktuellen Infektionsgeschehen abhängig und kann sich durch neue Beschlüsse ändern.