2G+ für Kabinennutzung
Der Zugang zur Kabine ist ausschließlich immunisierten (d. h. geimpften oder genesenen) Spieler*innen gestattet, die zusätzlich einen aktuellen Test oder die Boosterimpfung nachweisen können.
Hierbei gilt:
- Kinder und Jugendliche bis einschließlich 15 Jahre sind immunisierten und getesteten Personen gleichgestellt.
- Kinder und Jugendliche bis einschließlich 17 Jahre sind immunisierten Personen gleichgestellt und erfüllen die 2G+ Vorgaben entweder aufgrund der Teilnahme an Schultestungen oder mit einem negativen Testnachweis.
Wir halten uns mit der Kabinennutzung an die Regelung vom Sportbetrieb in Innenräumen, da bei der Nutzung der Kabinen und Duschräume und während Mannschaftsbesprechungen nicht dauerhaft der Mindestabstand eingehalten werden kann.
2G auf dem gesamten Sportgelände
Der Sportbetrieb am Sportplatz läuft, wie in der aktuellen CoronaSchVO NRW vorgegeben, unter der 2G-Regelung (geimpft/genesen).
Nach wie vor gilt unser Hygienekonzept.
Diese Regeln sind vom aktuellen Infektionsgeschehen abhängig und können sich durch neue Beschlüsse ändern.